Stellvertretende Anteilseigner
Stellvertretende Anteilseigner sind entweder natürliche oder juristische Personen, deren Namen im Verzeichnis einer anderen Gesellschaft stehen, die aber die Anteile tatsächlich im Namen des jeweiligen Begünstigten halten.Stellvertreter werden nur auf Weisung des Begünstigten tätig.
So erhalten unsere Kunden weiteren Vermögensschutz und können sicher sein, dass die Vertraulichkeit bei diesem hochsensiblen Thema vollumfänglich gewahrt bleibt.
Damit wir unsere Auflagen erfüllen können, werden Sie gebeten, eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, um in unseren Kundenstamm aufgenommen zu werden.