Perspektiven für Ihr Unternehmen = Perspektiven für die Zukunft
Strategieentwicklung zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Deutschland.
Ggf. Vermittlung eines englischen Fachanwaltes.
Unterstützung bei der Gründung (bzw. Umstrukturierung Ihres jetzigen Unternehmens) zu einer englischen “Limited” (Ltd.)
- Gründung einer UK-Limited (Registrierung in England mit allen erforderlichen Registrierungsunterlagen)
- Ausstattung durch offizielles “Office England” (Registered)
- Englische Beglaubigungen (Apostille) der Gründungsdokumente inkl. Übersetzung der kompletten Gründungs- unterlagen inkl. Handelsregisterauszug
- Ggf. Stellung eines Sekretärs (Company Secretary)
- Unterstützung bei Treuhand- bzw. Arbeitsverträgen.
Beispiel: Einstellung der Ehefrau/Lebenspartners als “Company Director” (Shareholder) sowie Ihre Einstellung als Mitarbeiter “bei Ihrer Limited”. Hierdurch ist ggf. “nur” Ihr Gehalt pfändbar und nicht das “Vermögen Ihrer Ltd.”. - Kontoeröffnung auf Ihre Limited in England, inkl. Bank-Card und Onlinebanking
- Unterstützung beim englischen Handels- und Steuerrecht
- Gründung einer “deutschen Niederlassung” Ihres (Ltd.-) Unternehmes
- Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Fachanwälten, ...
- Wir unterstützen “rund-um” Ihr englisches Unternehmen