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Perspektiven für Ihr Unternehmen = Perspektiven für die Zukunft

Strategieentwicklung zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Deutschland.
Ggf. Vermittlung eines englischen Fachanwaltes.

Unterstützung bei der Gründung (bzw. Umstrukturierung Ihres jetzigen Unternehmens) zu einer englischen “Limited” (Ltd.)

  • Gründung einer UK-Limited (Registrierung in England mit allen erforderlichen Registrierungsunterlagen)
  • Ausstattung durch offizielles “Office England” (Registered)
  • Englische Beglaubigungen (Apostille) der Gründungsdokumente inkl. Übersetzung der kompletten Gründungs- unterlagen inkl. Handelsregisterauszug
  • Ggf. Stellung eines Sekretärs (Company Secretary)
  • Unterstützung bei Treuhand- bzw. Arbeitsverträgen.
    Beispiel: Einstellung der Ehefrau/Lebenspartners als “Company Director” (Shareholder) sowie Ihre Einstellung als Mitarbeiter “bei Ihrer Limited”. Hierdurch ist ggf. “nur” Ihr Gehalt pfändbar und nicht das “Vermögen Ihrer Ltd.”.
  • Kontoeröffnung auf Ihre Limited in England, inkl. Bank-Card und Onlinebanking
  • Unterstützung beim englischen Handels- und Steuerrecht
  • Gründung einer “deutschen Niederlassung” Ihres (Ltd.-) Unternehmes
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Fachanwälten, ...
  • Wir unterstützen “rund-um” Ihr englisches Unternehmen
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