Eingetragener Sitz (Registered Office)
Alle britischen Gesellschaften müssen einen eingetragenen Sitz im Vereinigten Königreich unterhalten. Einzelheiten hierzu werden im Companies House (dem britischen Handelsregister) verwahrt. Dieser Sitz fungiert als Zustelladresse für jegliche Korrespondenz seitens des Companies House, des Finanzamts und Dritter, die mit der Gesellschaft offiziellen Kontakt aufnehmen möchten.Bei der Adresse muss es sich um einen geografischen Ort handeln, den man aufsuchen kann. OFFSHORE BIZZ LLP bietet den Klienten diesen Service, damit das Gründungsverfahren beschleunigt wird.
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