Perspektiven für Ihr Unternehmen = Perspektiven für die Zukunft
Strategieentwicklung zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Deutschland
Ggf. Vermittlung eines englischen Fachanwaltes
Unterstützung bei der Gründung (bzw. Umstrukturierung Ihres jetzigen Unternehmens) zu einer englischen “Limited” (Ltd.)
- Gründung einer UK-Limited (Registrierung in England mit allen erforderlichen Registrierungsunterlagen)
- Ausstattung durch offizielles “Office England” (Registered)
- Englische Beglaubigungen (Apostille) der Gründungsdokumente inkl. Übersetzung der kompletten Gründungs- unterlagen inkl. Handelsregisterauszug
- Ggf. Stellung eines Sekretärs (Company Secretary)
Unterstützung bei Treuhand- bzw. Arbeitsverträgen.
- Beispiel: Einstellung der Ehefrau/Lebenspartners als “Company Director” (Shareholder) sowie Ihre Einstellung als Mitarbeiter “bei Ihrer Limited”. Hierdurch ist ggf. “nur” Ihr Gehalt pfändbar und nicht das “Vermögen Ihrer Ltd.”.
Kontoeröffnung auf Ihre Limited in England, inkl. Bank-Card und Onlinebanking
Unterstützung beim englischen Handels- und Steuerrecht
Gründung einer “deutschen Niederlassung” Ihres (Ltd.-) Unternehmes
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Fachanwälten, ...
Wir unterstützen “rund-um” Ihr englisches Unternehmen
