Offshore Bizz LLP - Das englische Insolvensverfahren


Ihr Ziel: der schnelle Weg durch das englische Insolvenzverfahren

Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt nach englischem Insolvenzrecht eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage bildet hierzu die geltende EU-Rechtsprechung sowie das BGH-Urteil (AZ: IX ZB 51 / 00) vom 18.09.2001. Kernaussage des Urteils:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (in unserem Fall: England) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen."